Advokatur

Kompetent. Zielgerichtet. Diskret. Unsere Rechtsanwälte begleiten Sie mit Rat und Tat in allen rechtlichen Angelegenheiten. Wir kennen und empfehlen Ihnen den besten Weg zur Lösung. Wir sind für Sie da: beratend oder als Vertreter Ihrer Interessen vor Gericht und Behörden.

Streitigkeiten lassen sich nicht immer einvernehmlich regeln, sodass der Gerichtsweg eingeschlagen werden muss. Das Prozessrecht dient der Durchsetzung des materiellen Rechts vor Gerichten oder anderen staatlichen Behörden. Es ist das Kernstück der forensisch tätigen Anwälte. Unser Team tritt regelmässig vor Gericht auf und verfügt über die notwendige Erfahrung im Zivil-, Straf- oder Verwaltungsprozess. Wir unterstützen und vertreten Sie bei der effizienten und formell korrekten Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht und anderen staatlichen Behörden.

Unsere Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf das (immobiliar-)sachenrecht und bietet eine breite Palette an Dienstleistungen, um Sie in Fragen des Immobilien- und Grundstücksrechts zu unterstützen. Wir verstehen die Komplexität und Vielfalt der Rechtsfragen im Sachenrecht und bieten massgeschneiderte Lösungen für verschiedene Anliegen.

Immobilienkauf und -verkauf

Wir unterstützen Käufer und Verkäufer bei Vertragsverhandlungen, klären Eigentumsverhältnisse, prüfen Verträge und sorgen dafür, dass Transaktionen rechtlich einwandfrei sind. Von der Due Diligence bis zur Vertragsunterzeichnung begleiten wir Sie mit unserem Fachwissen.

Nachbarschaftsrecht und Grenzstreitigkeiten

Streitigkeiten mit Nachbarn über Grundstücksgrenzen oder Nutzungsrechte können komplex sein. Wir vertreten Ihre Interessen bei Nachbarschaftskonflikten, zum Beispiel bei Näher- oder Grenzbaurechten, Überbauten, Grenzverläufen oder anderen Eigentumsfragen. Unser Ziel ist es, Konflikte durch Verhandlungen zu lösen – der Gerichtsweg ist dabei immer nur die letzte aller Möglichkeiten!

Grundbuchangelegenheiten und Rechtsklärung

Das Grundbuchwesen birgt oft Herausforderungen bei der Rechtsklärung. Wir unterstützen Sie bei der Eintragung von Rechten und Lasten im Grundbuch, klären Rechtsverhältnisse und setzen uns für die Sicherung von Eigentumsrechten ein. Wir stehen Ihnen bei Fragen zur Grundbuchberichtigung und -eintragung kompetent zur Seite.

Bei unserem Fokus auf das private Baurecht haben wir bereits zahlreiche Mandanten in allen Facetten des privaten Baurechts erfolgreich vertreten. Hier sind einige Beispiele, wie wir in konkreten Situationen geholfen haben:

Vertragsrechtliche Absicherung
Ein Kunde plante den Bau seines Traumhauses. Wir unterstützten ihn bei der Überprüfung des Bauvertrags und stellten sicher, dass die Vereinbarungen rechtlich bindend und fair waren. So konnten potenzielle Risiken minimiert und ein solides Fundament für das Bauvorhaben geschaffen werden.

Mängelhaftung und Schadensregulierung
Ein Bauunternehmen hatte Baumängel nicht ordnungsgemäss behoben, was zu erheblichen Schäden führte. Wir haben den Klienten in der Durchsetzung seiner Ansprüche unterstützt, um die Schäden zu beheben und die Mängelhaftung des Bauunternehmens geltend zu machen.

Konfliktlösung und Streitbeilegung
In einem komplexen Bauprojekt kam es zu Unstimmigkeiten bezüglich der Leistungen und der Zahlungen zwischen den Parteien. Wir konnten durch Vermittlung und gezielte rechtliche Schritte eine Lösung herbeiführen, die den Interessen unseres Mandanten entsprach.

Beratung und Vertragsgestaltung
Ein Immobilienentwickler benötigte rechtliche Unterstützung bei Vertragsverhandlungen für ein Grossbauprojekt. Wir haben ihn von Anfang an beraten, Verträge gestaltet und rechtlich abgesichert, um potenzielle Risiken zu minimieren.

Diese Beispiele verdeutlichen, wie wir unseren Mandanten im privaten Baurecht zur Seite stehen, sei es durch präventive Beratung, die Durchsetzung von Rechten oder die Lösung komplexer Streitigkeiten. Unser Anspruch ist es, für Sie als kompetente und engagierte Partner die bestmöglichen rechtlichen Lösungen zu erarbeiten.

In wenigen Rechtsgebieten müssen wir als Anwälte so vernetzt denken wie im öffentlichen Baurecht. Nicht selten müssen wir gleichzeitig die Bundesgesetzgebung (z.B. Raumplanungsrecht, Gewässerschutzgesetz, Waldgesetz, Umweltschutzgesetz), das kantonale Recht (insb. Baugesetz und Bauverordnung) sowie das gemeindeeigene Bau- und Zonenreglement analysieren und beachten. Hinzu kommt, dass das neue Raumplanungsgesetz und die Zweitwohnungsgesetzgebung bei vielen Bauherren zu einer grossen Rechtsunsicherheit führen.

  • Wir begleiten Sie bei der Ausarbeitung und Eingabe Ihres Baugesuchs, mit welchem Sie Ihr Bauprojekt verwirklichen wollen.
  • Wir vertreten Sie gegenüber kommunalen und kantonalen Baubewilligungsbehörden.
  • Wir verfassen Ihre Einsprache, wenn Sie mit einem veröffentlichten Baugesuch nicht einverstanden sind. Hierzu ist oftmals unabdingbar eine Begutachtung der Lokalitäten vor Ort.
  • Wir begleiten Sie durch den Instanzenzug, wenn Sie als Bauherr mit Einsprachen oder Beschwerden konfrontiert sind.
  • Besonders das Bauen ausserhalb der Bauzone ist gepflastert mit vielen Hürden, einem langwierigen Bewilligungsverfahren und zahlreichen Einsprachemöglichkeiten. Es liegt uns ganz besonders am Herzen, dass die zahlreichen Ställe und Stadel, Alphütten und Maiensässe im Wallis endlich angemessen als Teil unseres Kulturguts betrachtet werden. Wir setzen uns konsequent dafür ein, dieses Kulturgut nicht zerfallen zu lassen und dieses einer modernen, zweckmässigen Nutzung zuzuführen.

Mündlich abgeschlossene Verträge sind grundsätzlich gültig. Nur: Können Sie bei Unstimmigkeiten beweisen, dass Sie überhaupt einen Vertrag abgeschlossen haben? Probleme entstehen in vielen Fällen dort, wo auf die Abfassung eines schriftlichen Vertrages verzichtet wird. Aus Gründen der Beweiskraft und der Rechtssicherheit sind wir der festen Überzeugung, dass ein schriftlicher abgefasster und unterzeichneter Vertrag das ist, was für Sie das Richtige ist, zum Beispiel:

  • Werkverträge
  • Auftragsrecht
  • Franchiseverträge
  • (Allein)vertriebsverträge
  • Maklerverträge

Wir beraten und begleiten Sie bei der Redaktion Ihrer Verträge. Wir führen zusammen mit Ihnen Verhandlungen bei der Ausarbeitung von Verträgen. Wir erstellen für Sie Musterverträge, Musterformulare und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) für Ihren alltäglichen Gebrauch. Wir überprüfen und analysieren bereits erstellte Verträge. Bei Streitigkeiten aus Verträgen und vertraglicher Haftung vertreten wir Sie gegenüber sämtlichen Zivil- und Schiedsgerichten.

Unsere Kanzlei ist darauf spezialisiert, Vermieter und Mieter bei allen rechtlichen Fragen rund um das Mietrecht zu unterstützen und Ihre Rechte zu vertreten. Anhand konkreter Fallbeispielezeigen wir Ihnen, wie wir in verschiedenen mietrechtlichen Angelegenheiten geholfen haben:

Mieterrechte und Mietvertragsprüfung
Ein Mieter stand vor einer unklaren Formulierung im Mietvertrag, die zu Unsicherheiten über seine Rechte führte. Wir haben den Vertrag sorgfältig geprüft, die Rechte des Mieters geklärt und dadurch eine solide Basis geschaffen, um zukünftige Konflikte zu vermeiden.

Mietzinsherabsetzung und Instandhaltungspflichten
Ein Mieter erlebte wiederholte Probleme mit der Wohnung, die auf mangelnde Instandhaltung des Vermieters zurückzuführen waren. Wir haben den Mieter in seinem Recht auf Mietzinsherabsetzung beraten und ihn unterstützt, seine Instandhaltungsansprüche gegenüber dem Vermieter geltend zu machen.

Räumungsklage und Streitbeilegung
Ein Vermieter stand vor der Herausforderung, einen Mieter wegen dessen Mietausständen zu kündigen und auszuweisen. Wir haben den Vermieter bei der Vorbereitung und Durchsetzung der Räumungsklage unterstützt und eine Lösung herbeigeführt, die seinen Interessen gerecht wurde.

Gewerbemietrecht und Vertragsverhandlungen
Ein Unternehmer benötigte Beratung bei Vertragsverhandlungen für eine Gewerbeimmobilie. Wir haben den Mietvertrag überprüft, Verhandlungen geführt und so dafür gesorgt, dass die Interessen unseres Mandanten bestmöglich berücksichtigt wurden.

Anhand konkreter Fallbeispiele möchten wir verdeutlichen, mit welchen verschiedenen Problemen Klienten unsere Hilfe in Anspruch genommen haben:

Kündigungsschutz und Abfindungsverhandlungen
Einer Arbeitnehmerin wurde unerwartet gekündigt und benötigte Unterstützung. Wir haben ihre Rechte hinsichtlich des Kündigungsschutzes geprüft, die rechtlichen Möglichkeiten aufgezeigt und erfolgreiche Verhandlungen zur Abfindung für unsere Klientin geführt.

Mobbing und Diskriminierung am Arbeitsplatz
Ein Mitarbeiter fühlte sich am Arbeitsplatz gemobbt und diskriminiert. Wir haben ihn beraten, seine Rechte aufgezeigt und rechtliche Schritte eingeleitet, um gegen das unangemessene Verhalten vorzugehen und eine angemessene Entschädigung zu erzielen.

Arbeitsverträge und Verhandlungen
Ein Unternehmen benötigte Unterstützung bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen für seine Angestellten. Wir haben die Verträge überprüft, Verhandlungen geführt und sicher¬gestellt, dass sie den Interessen des Unternehmens sowie der Arbeitnehmer:innen gerecht wurden.

Diese Beispiele illustrieren, wie wir Mandanten im Arbeitsrecht helfen, sei es durch die Durchsetzung von Rechten, Verhandlungen oder die Lösung von Konflikten. Unser Ziel ist es, durch fundierte rechtliche Beratung und engagierte Vertretung die bestmöglichen Lösungen für unsere Mandanten zu erarbeiten.

Verkehrsunfall und Schadensregulierung
Ein Mandant war in einen Verkehrsunfall verwickelt und benötigte Unterstützung bei der Regulierung der Schäden. Wir haben die Haftungsfrage geklärt, Schadensersatzansprüche durchgesetzt und eine faire Entschädigung für unseren Mandanten erreicht.

Produkthaftung und Schadensersatzforderungen
Ein Klient erlitt Verletzungen aufgrund eines fehlerhaften Produkts und benötigte Hilfe bei der Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen. Wir haben ihn in den rechtlichen Schritten unterstützt, um seine Ansprüche gegenüber dem Hersteller durchzusetzen.

Arzthaftung und Behandlungsfehler
Ein Patient war Opfer eines ärztlichen Behandlungsfehlers geworden. Wir haben den Patienten beraten, die Haftungsfrage geklärt und einen Gerichtsprozess durchgeführt, um eine angemessene Entschädigung für die erlittenen Schäden zu erreichen.

Haftpflichtansprüche im Bereich der Berufshaftpflicht
Ein Unternehmen sah sich mit Schadensersatzansprüchen aufgrund vermeintlicher Fehler in der Berufsausübung konfrontiert. Wir haben die Haftungsfrage geprüft, rechtliche Schritte eingeleitet und eine angemessene Verteidigung für das Unternehmen erreicht.

Diese Beispiele veranschaulichen, wie wir Mandanten im Haftpflichtrecht unterstützen, sei es durch die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen, Klärung von Haftungsfragen oder Verteidigung gegen unberechtigte Ansprüche.

Ein Anwalt für Versicherungsrecht befasst sich mit rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Versicherungsverträgen, Schadensregulierungen, Versicherungsansprüchen und Streitigkeiten zwischen Versicherungsnehmern, Versicherungsgesellschaften und anderen Parteien. Diese Tätigkeit ist sehr vielseitig:

Beratung und Vertragsgestaltung
Wir helfen Ihnen bei der Prüfung und Gestaltung von Versicherungsverträgen, um sicherzustellen, dass die Bedingungen den Interessen des Versicherungsnehmers entsprechen und rechtlich einwandfrei sind.

Durchsetzung von Ansprüchen
Bei abgelehnten Versicherungsansprüchen oder unzureichender Schadensregulierung unterstützen wir Sie dabei, Ihre Rechte durchzusetzen. Dies umfasst Verhandlungen mit der Versicherungsgesellschaft und gegebenenfalls gerichtliche Schritte, um angemessene Leistungen zu erlangen.

Klärung von Haftungsfragen
Bei Streitigkeiten über Haftungsfragen zwischen Versicherungsnehmern und -gebern beispielsweise bei Unfällen oder Schadensfällen, unterstützen wir Sie bei der Klärung der Haftungsfrage und der Schadensregulierung.

Gerichtliche Vertretung
In komplexen Fällen vertreten wir Sie vor Gericht, um Versicherungsstreitigkeiten beizulegen oder Ihre Interessen zu verteidigen.

Verhandlungsführung
Verhandlungen mit Versicherungsgesellschaften, Vermittlern und anderen Beteiligten, um eine für Sie günstige Lösung zu erzielen, sind oft Teil unserer Tätigkeit.

Die Expertise eines Anwalts im Versicherungsrecht umfasst auch die Analyse von Gesetzen, Verträgen und Bestimmungen, um die komplexen Vorschriften zu verstehen und Mandanten adäquat zu beraten. Es geht darum, für den Mandanten die bestmögliche Lösung im Rahmen des Versicherungsrechts zu erreichen und ihn in allen rechtlichen Belangen zu unterstützen.

«Sterben heisst Erben»

Jedem Erbfall geht zwangsläufig ein Todesfall voraus. Hieraus können eine Vielzahl von möglichen Fällen entstehen. Hier sind einige konkrete Beispiele:

Gestaltung des letzten Willens
Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung von Testamenten oder Erbverträgen. Das kann einfache Testamente für Einzelpersonen umfassen, aber auch komplexere Regelungen für ganze Familien, Vermögensverteilung, Vormundschaftsfragen, steuerliche Aspekte und Unternehmensnachfolgen.

Erbstreitigkeiten
Leider entstehen nach dem Tod eines Familienmitglieds oftmals Auseinandersetzungen über das Erbe. Wir helfen Ihnen bei der Klärung von Streitigkeiten zwischen Erben, zum Beispiel bezüglich der Interpretation des Testaments, der Gültigkeit von Schenkungen oder auch der Verteilung des Vermögens.

Vermögensnachfolge
Hier unterstützen wir Sie bei der Übertragung von Vermögen an die nächste Generation, sei es durch Schenkungen zu Lebzeiten oder durch die Planung für eine steuerlich optimale Nachfolge.

Pflichtteilsrecht
Wir erklären Ihnen anschaulich, welche Pflichtteile Sie kennen müssen und wie Sie Ansprüche Ihres gesetzlichen Pflichtteils geltend machen.

Testamentsvollstreckung
Sehr viele letztwillige Verfügungen beinhalten die Ernennung eines Testamentsvollstreckers. Hierfür sind wir Ihre richtige Ansprechperson.

Generelle Erbrechtliche Beratung
Viele Mandanten benötigen allgemeine Beratung bezüglich ihres eigenen Nachlasses oder bei Fragen zum Erbrecht, inklusive Vorsorgevollmachten, Patientenverfügungen und Nachlassplanung.

Scheidung und Trennung
Wir unterstützen Sie bei rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit Scheidungen und Trennungen. Das beinhaltet die Klärung von Unterhaltsansprüchen, Sorgerechtsfragen, Vermögensaufteilung und anderen damit verbundenen rechtlichen Angelegenheiten.

Sorgerecht und Umgangsrecht
Bei Streitigkeiten um das Sorgerecht für Kinder oder das Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils, unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Interessen. Dabei steht das Wohl Ihres Kindes immer im Fokus.

Eheverträge und Partnerschaftsverträge
Haben Sie sich schon einmal überlegt, einen Ehe- oder Partnerschaftsvertrag abzuschliessen, um finanzielle und rechtliche Fragen für den Fall einer Trennung oder Scheidung vorab zu klären?

Adoption und Pflegschaft
Im Bereich Adoption und Pflegschaft kennen wir die notwendigen rechtliche Schritte und erforderliche Prozesse für die rechtsgültige Adoption eines Kindes oder für die Etablierung einer Pflegschaft.

Gewaltschutz und häusliche Gewalt
Im Falle von häuslicher Gewalt helfen wir Ihnen bei der Beantragung von Schutzanordnungen, um Sie vor weiterem Missbrauch zu schützen. Wir arbeiten dabei eng mit der Opferhilfe Wallis zusammen: www.haeuslichegewalt-vs.ch

Internationales Familienrecht
Bei internationalen Ehen, Scheidungen oder Sorgerechtsfragen gibt es eine Vielzahl von Rechtsfragen, welche Sie beachten müssen. Wie läuft ein Familiennachzug ab? Welches Gericht ist zuständig? Ist meine im Ausland geschlossene Ehe in der Schweiz gültig?

Haben Sie eine Bewilligung unrechtmässigerweise nicht erhalten? Läuft ihre Konzession demnächst aus? Hat das Gemeinwesen ihre Subventionen gekürzt? Werden Ihnen zu hohe Steuern auferlegt?

All diese Bereiche sind Teil des Verwaltungsrechts, als das Recht der vom Gemeinwesen zu besorgenden Staatsaufgaben. Es ist aufgrund seines Umfangs und der Vielfalt der zu regelnden Bereiche komplex und kommt regelmässig dann zur Anwendung, wenn ein Rechtsverhältnis zwischen Staat und Bürger geregelt werden soll. Unser Team verfügt über fundiertes Fachwissen und eine breit gefächerte Erfahrung in sämtlichen Bereichen des Verwaltungsrechts.

Wer beschuldigt wird, eine strafbare Handlung begangen zu haben, hat das Recht, die Aussage zu verweigern und sofort einen Anwalt einzuschalten. Es besteht jederzeit der Anspruch, frei mit dem Strafverteidiger zu sprechen und sich mit ihm über die Verteidigungsstrategie abzusprechen. Der Strafverteidiger kann sämtlichen Einvernahmen beiwohnen und stellt sicher, dass zwischen Strafverfolgungsbehörde und beschuldigter Person juristische „Waffengleichheit“ besteht. Zudem wird ihm die Staatsanwaltschaft früher oder später auch umfassend Akteneinsicht gewähren müssen.

Der frühzeitige Beizug eines Strafverteidigers drängt sich somit immer auf, zumal insbesondere auch die prozessuale Materie komplex ist, eine Verurteilung auch Strafregistertechnische Folgen hat und bereits ein leicht belasteter Leumund später zu negativen Folgen führen kann.

Wir verfügen über langjährige praktische Erfahrung und wir werden Sie kompetent, effizient und zuverlässig beraten und vertreten. Unsere spezialisierten Anwälte sind zudem auch im Bereich Anwalt der ersten Stunde als Pikettanwälte tätig und verfügen über ein breit abgestütztes Fachwissen.

Auf der anderen Seite stehen wir auch Opfern von Straftaten beratend und forensisch zur Seite, damit allfällige Schadenersatz- und Genugtuungsansprüche bereits im Strafverfahren erledigt und durchgesetzt werden können und ein separates Zivilverfahren gar nicht erst nötig wird. Zudem hat auch ein Privatkläger, welcher von einer Straftat betroffen ist, verschiedene prozessuale Rechte und Pflichten, was den Beizug eines Rechtsanwalts unabdingbar macht. Wussten Sie, dass sie bei einer Straftat im Falle eines Antragsdeliktes (Z.B. bei Tätlichkeiten, Beschimpfungen, etc.) grundsätzlich innert drei Monaten seit dem Vorfall gegen den Täter einen Strafantrag einreichen müssen? Falls diese Frist nicht genutzt wird, kann der Täter nicht mehr entsprechend bestraft werden. Falls Sie von einer Straftat betroffen sind, zögern Sie daher nicht und kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig, damit die Strategie rechtzeitig festgelegt und die Fristen eingehalten werden können.

Sie sind zu schnell gefahren und wurden geblitzt? Sie haben einen Unfall verursacht oder wurden in einen Unfall hineingezogen? Ein Atemlufttest fiel positiv aus?

Im Strassenverkehrsrecht können Sie sehr schnell in ein Strafverfahren verwickelt werden. Bei Strassenverkehrsdelikten kann z.B. bereits bei einer Übertretung, neben einer strafrechtlichen Verurteilung oder einer Ordnungsbusse, im parallel geführten Administrativverfahren ein Führerausweisentzug angeordnet werden. Die Folgen können für die Betroffenen beruflich, privat und finanziell erheblich sein. Umso mehr drängt sich auch in solchen Fällen ein sofortiger Beizug eines Rechtsanwalts auf.

Wir verfügen auch im Strassenverkehrsdelikten über ein breites Fachwissen, da solche Fälle in der Praxis auch an der Tagesordnung stehen und entsprechend viele Fälle jedes Jahr behandelt werden.

Ein Anwalt, der im Betäubungsmittelrecht tätig ist, befasst sich mit verschiedenen Fällen und rechtlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit Betäubungsmitteln. Dazu gehören:

Strafverteidigung
Oft verteidigen wir Klienten, die beschuldigt werden, Betäubungsmittel besessen, angebaut, verkauft oder anderweitig rechtswidrig damit gehandelt zu haben. Dies beinhaltet die Verteidigung im strafrechtlichen Verfahren und die Suche nach Möglichkeiten zur Milderung von Strafen.

Durchsetzung von Rechten
Wir helfen bei der Durchsetzung der Rechte von Personen, die legal im Besitz von Betäubungsmitteln sind, sei es im medizinischen Bereich oder in anderen legalen Kontexten. Dazu gehört auch die Unterstützung von Unternehmen, die mit Betäubungsmitteln im Rahmen ihrer Geschäftstätigkeit zu tun haben, wie beispielsweise Apotheken.

Beratung und Compliance
Rechtsberatung für Unternehmen, medizinische Einrichtungen und Privatpersonen, um sicherzustellen, dass sie in Übereinstimmung mit den geltenden Betäubungsmittelvorschriften handeln und dabei alle gesetzlichen Anforderungen erfüllen.

Rechtliche Vertretung
Der Anwalt kann Mandanten auch vor Verwaltungsgerichten oder Behörden vertreten, um beispielsweise eine Lizenz zur Herstellung oder zum Handel mit Betäubungsmitteln zu beantragen oder gegen Entscheidungen von Regulierungsbehörden vorzugehen.

Der Anwalt im Betäubungsmittelrecht konzentriert sich auf eine breite Palette von rechtlichen Fragen, die mit dem Besitz, Handel und der Verwendung von Betäubungsmitteln in Verbindung stehen. Die Tätigkeiten können von der Verteidigung gegen strafrechtliche Vorwürfe bis hin zur rechtlichen Beratung und Compliance reichen.

Das Sozialversicherungsrecht erstreckt sich von Abklärungen im Zusammenhang mit den verschiedenen Institutionen bis hin zum Verfassen von Einsprachen und Beschwerden bei den zuständigen Sozialversicherungsbehörden und beim Sozialversicherungsgericht.

AHV / Pensionskasse / 3. Säule / Ergänzungsleistungen, aber auch Krankenkassen, Arbeitslosentaggeldversicherung und IV Verfahren gehören hier zu unserem Tätigkeitsbereich.

Ihnen wurde infolge einer längeren Krankheit gekündigt und die Institutionen streiten sich, wer denn nun Ihr Taggeld ausrichten soll? Die IV Stelle lehnt ihr Gesuch auf eine IV Rente trotz vorhandener Arbeitsunfähigkeit ab? Sie kriegen infolge zu hohem Vermögen keine Ergänzungsleistungen zur Bezahlung der Heimkosten?

Sie sehen, wie schnell sich hier rechtlich komplexe Fragen stellen können und wie wichtig deren Beantwortung für ihr späteres Leben sein kann. Wir stehen Ihnen auch in diesem Bereich zur Erarbeitung einer allfälligen Lösung und vor allem auch beim Verhandeln und korrespondieren mit den Behörden gerne zur Verfügung.

Während beim Bund und den Kantonen eine Vielzahl von spezialisierten Juristen angestellt sind, sitzen in den Gemeinde- und Burgerschaftsverwaltungen sowie Gemeinde- und Burgerräten nur selten Juristen. Dennoch sehen sich diese öffentlich-rechtlichen Körperschaften tagtäglich mit juristischen Problemen aller Art konfrontiert.

Hier bieten wir uns an: Mehrere Partner in unserer Kanzlei können eigene Erfahrung in einer Exekutive auf Gemeindeebene vorweisen und wissen daher bestens, «wo der Schuh drückt». Wir stellen unsere Erfahrung und unser Know-how in den Dienst Ihrer Gemeinde, sei es bei der Begleitung und Lösung eines konkreten Problems auf Mandatsbasis; sei es im Rahmen eines Pauschalmandats als Anlaufstelle für sämtliche Mandatsträger und Verwaltungsangestellte Ihrer Gemeinde. In unserer bisherigen Tätigkeit haben wir Gemeinden so unter anderem in folgenden rechtlichen Fragestellungen begleitet:

  • Beratung und Verfassen von Stellungnahmen im Bereich Planungszonen, und Rückzonungen
  • Verfassen von Bauentscheiden resp. Einspracheentscheiden
  • Erhebung von Grundeigentümerbeiträgen bei der Erstellung einer Quartierstrasse und beim Bau einer Kanalisation
  • Erstellung und Erlass eines Quartierplans
  • Durchführung von formellen Enteignungsverfahren bei der Renaturierung eines Kanals, der Verbreiterung einer Gemeindestrasse und beim Bau eines Schutzdamms
  • baupolizeiliche Massnahmen (Wiederherstellungen des rechtmässigen Zustands oder Erlass von Abbruchverfügungen)
  • Erlass und Homologation von gemeindeeigenen Reglementen (z.B. Bau- und Zonenreglement, Friedhofsreglement, Polizeireglement, Kurtaxenreglement)
  • Erlass einer Quellschutzzone
  • Aufsichtsbeschwerden gegen Gemeinde und Gemeinderäte
  • Vertretung von Gemeinden in Haftpflichtprozessen

«Schlichten statt Richten!»

Gemäss Art. 8 des Rechtspflegegesetzes muss jede Gemeinde im Wallis einen Gemeinderichter und einen Vizerichter zu ernennen, der gewöhnlich ein juristischer Laie ist. Unter anderem ist der Gemeinderichter im Wallis zuständig in folgenden Gebieten:

  • Durchführung von Schlichtungsverhandlungen in streitigen Verfahren
  • Erstellung von Urteilen bei einem Streitwert bis zu CHF 2’000.— resp. Urteilsvorschlag bis zu CHF 5’000.— (freiwillig)
  • Inventarisierung und Siegelung in Todes- resp. Erbfällen
  • Erbschaftsverwaltung
  • Testamentseröffnungen
  • Ausstellung von Erbenscheinen

Weiter wird der Gemeinderichter als vertrauenswürdige Person bei Wohnungsabnahmen im Mietrecht, zur Feststellung von Tatsachen vor Ort oder zur Entgegennahme von Gegenständen beigezogen. Der Gemeinderichter muss sich in diesen vielfältigen Tätigkeiten von Gesetzes wegen «von einem durch ihn bezeichneten Gerichtsschreiber, welcher Inhaber eines Universitätstitels in Rechtswissenschaft ist, mit beratender Stimme verbeiständen lassen.» Unsere Anwälte und Notare greifen mittlerweile auf eine Referenz von insgesamt 19 Gemeindegerichte im Oberwallis zurück, mit welchen wir eine jahrelange Zusammenarbeit pflegen. Gerne stellen wir auch Ihnen und Ihrer Gemeinde unsere Erfahrung als Gemeindegerichtsschreiber zur Verfügung.

«Global denken – lokal handeln»

Seit einiger Zeit werden wir vermehrt angefragt, uns als so genannte Escrow Agents im Rechts- und Zahlungsverkehr zur Verfügung zu stellen. Dadurch garantieren wir eine reibungslose Erfüllung und Abwicklung eines Kaufvertrages, sowohl im nationalen als internationalen Verhältnis. Jede Anfrage als Escrow Agent bestätigt uns, dass unsere Kanzlei grosses Vertrauen geniesst. Hier zwei
Beispiele:

  • Eine Verkäuferin aus Israel verkauft einer Käuferin in der Schweiz ein Schiff, welches vor Alaska ankert.
  • Die Verkäuferin hat Sitz in China, die Käuferin in den USA, die Kaufgegenstände sollen jedoch in die Schweiz geliefert und der Kaufpreis auf ein US-Dollar-Konto in Italien bezahlt werden.

Allen Fällen ist gemeinsam, dass der Käufer nicht bezahlen will, bevor er den Kaufgegenstand entgegengenommen hat; der Verkäufer will aber seine Ware nicht versenden, bevor er bezahlt ist. Hier kommen wir ins Spiel: Wir schlagen den Vertragsparteien vor, dass der Kaufpreis vor Abwicklung des Kaufvertrages auf unser Geschäftskonto transferiert wird. Als Escrow Agents überwachen wir damit den Zahlungsfluss, den Eintritt von Vertragsbedingungen, den Versand der Kaufgegenstände, das Vorhandensein von vereinbarten Versandversicherungen, die Entgegennahme der Kaufgegenstände, die Zustellung allfälliger Mängelrügen und die Weiterleitung des Kaufpreises an die Verkäuferschaft.