Wenn Versicherungsfragen existenziell werden

Das Sozialversicherungsrecht erstreckt sich von Abklärungen im Zusammenhang mit den verschiedenen Institutionen bis hin zum Verfassen von Einsprachen und Beschwerden bei den zuständigen Sozialversicherungsbehörden und beim Sozialversicherungsgericht.
AHV / Pensionskasse / 3. Säule / Ergänzungsleistungen, aber auch Krankenkassen, Arbeitslosentaggeldversicherung und IV-Verfahren gehören hier zu unserem Tätigkeitsbereich.
Ihnen wurde infolge einer längeren Krankheit gekündigt und die Institutionen streiten sich, wer denn nun Ihr Taggeld ausrichten soll? Die IV-Stelle lehnt ihr Gesuch auf eine IV-Rente trotz vorhandener Arbeitsunfähigkeit ab? Sie kriegen infolge zu hohem Vermögen keine Ergänzungsleistungen zur Bezahlung der Heimkosten?
Sie sehen, wie schnell sich hier rechtlich komplexe Fragen stellen können und wie wichtig deren Beantwortung für Ihr späteres Leben sein kann. Wir stehen Ihnen auch in diesem Bereich zur Erarbeitung einer allfälligen Lösung und vor allem auch beim Verhandeln und Korrespondieren mit den Behörden gerne zur Verfügung.
Ob anwaltliche Vertretung oder notarielle Beurkundung – unser Team steht Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite.
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