Advokatur

Beratung und Vertretung von Gemeinde­gerichten

Unterstützung für Gemeinderichter – rechtssicher, erfahren, effizient

Was wir tun

«Schlichten statt Richten!»

Gemäss Art. 8 des Rechtspflegegesetzes muss jede Gemeinde im Wallis einen Gemeinderichter und einen Vizerichter ernennen, der gewöhnlich ein juristischer Laie ist. Unter anderem ist der Gemeinderichter im Wallis zuständig in folgenden Gebieten:

  • Durchführung von Schlichtungsverhandlungen in streitigen Verfahren
  • Erstellung von Urteilen bei einem Streitwert bis zu CHF 2’000.— resp. Urteilsvorschlag bis zu CHF 10’000.— (freiwillig)
  • Inventarisierung und Siegelung in Todesfällen
  • Erbschaftsverwaltung
  • Testamentseröffnungen
  • Ausstellung von Erbenscheinen

Weiter wird der Gemeinderichter als vertrauenswürdige Person bei Wohnungsabnahmen im Mietrecht, zur Feststellung von Tatsachen vor Ort oder zur Entgegennahme von Gegenständen beigezogen. Der Gemeinderichter muss sich in diesen vielfältigen Tätigkeiten von Gesetzes wegen «von einem durch ihn bezeichneten Gerichtsschreiber, welcher Inhaber eines Universitätstitels in Rechtswissenschaft ist, mit beratender Stimme verbeiständen lassen.»

Unsere Anwälte und Notare greifen mittlerweile auf eine Referenz von insgesamt 19 Gemeindegerichte im Oberwallis zurück, mit welchen wir eine jahrelange Zusammenarbeit pflegen. Gerne stellen wir auch Ihnen und Ihrer Gemeinde unsere Erfahrung als Gemeindegerichtsschreiber zur Verfügung.

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