In wenigen Rechtsgebieten müssen wir Anwälte so vernetzt denken wie im öffentlichen Baurecht. Nicht selten müssen wir gleichzeitig die Bundesgesetzgebung (z.B. Raumplanungsrecht, Gewässerschutzgesetz, Waldgesetz, Umweltschutzgesetz), das kantonale Recht (insb. Baugesetz und Bauverordnung) sowie das gemeindeeigene Bau- und Zonenreglement analysieren und beachten. Hinzu kommt, dass das neue Raumplanungsgesetz und die Zweitwohnungsgesetzgebung bei vielen Bauherren zu grosser Rechtsunsicherheit führen.
- Wir begleiten Sie bei der Ausarbeitung und Eingabe Ihres Baugesuchs, mit welchem Sie Ihr Bauprojekt verwirklichen wollen.
- Wir vertreten Sie gegenüber kommunalen und kantonalen Baubewilligungsbehörden.
- Wir verfassen Ihre Einsprache, wenn Sie mit einem veröffentlichten Baugesuch nicht einverstanden sind. Hierzu ist oftmals unabdingbar eine Begutachtung der Lokalitäten vor Ort.
- Wir begleiten Sie durch den Instanzenzug, wenn Sie als Bauherr mit Einsprachen oder Beschwerden konfrontiert sind.
- Besonders das Bauen ausserhalb der Bauzone ist gepflastert mit vielen Hürden, einem langwierigen Bewilligungsverfahren und zahlreichen Einsprachemöglichkeiten. Es liegt uns ganz besonders am Herzen, dass die zahlreichen Ställe und Stadel, Alphütten und Maiensässe im Wallis endlich angemessen als Teil unseres Kulturguts betrachtet werden. Wir setzen uns konsequent dafür ein, dieses Kulturgut nicht zerfallen zu lassen und dieses einer modernen, zweckmässigen Nutzung zuzuführen.