Vertragsrecht – Beratung, Prüfung und Vertretung

Mündlich abgeschlossene Verträge sind grundsätzlich gültig. Nur: Können Sie bei Unstimmigkeiten beweisen, dass Sie überhaupt einen Vertrag abgeschlossen haben? Probleme entstehen in vielen Fällen dort, wo auf die Abfassung eines schriftlichen Vertrages verzichtet wird. Aus Gründen der Beweiskraft und der Rechtssicherheit sind wir der festen Überzeugung, dass ein schriftlicher abgefasster und unterzeichneter Vertrag das ist, was für Sie das Richtige ist, zum Beispiel:
Wir beraten und begleiten Sie bei der Redaktion Ihrer Verträge. Wir führen zusammen mit Ihnen Verhandlungen bei der Ausarbeitung von Verträgen. Wir erstellen für Sie Musterverträge, Musterformulare und Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB’s) für Ihren alltäglichen Gebrauch. Wir überprüfen und analysieren bereits erstellte Verträge. Bei Streitigkeiten aus Verträgen und vertraglicher Haftung vertreten wir Sie gegenüber sämtlichen Zivil- und Schiedsgerichten.
Ob anwaltliche Vertretung oder notarielle Beurkundung – unser Team steht Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite.
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