Advokatur

Beratung und Vertretung von Gemeinden und Burgerschaften

Rechtliche Begleitung für Gemeinden – praxisnah & lösungsorientiert

Was wir tun

Während beim Bund und den Kantonen eine Vielzahl von spezialisierten Juristen angestellt sind, sitzen in den Gemeinde- und Burgerschaftsverwaltungen sowie Gemeinde- und Burgerräten nur selten Juristen. Dennoch sehen sich diese öffentlich-rechtlichen Körperschaften tagtäglich mit juristischen Problemen aller Art konfrontiert.

Hier bieten wir uns an: Mehrere Partner in unserer Kanzlei können eigene Erfahrung in einer Exekutive auf Gemeindeebene vorweisen und wissen daher bestens, «wo der Schuh drückt». Wir stellen unsere Erfahrung und unser Know-how in den Dienst Ihrer Gemeinde, sei es bei der Begleitung und Lösung eines konkreten Problems auf Mandatsbasis; sei es im Rahmen eines Pauschalmandats als Anlaufstelle für sämtliche Mandatsträger und Verwaltungsangestellte Ihrer Gemeinde. In unserer bisherigen Tätigkeit haben wir Gemeinden so unter anderem in folgenden rechtlichen Fragestellungen begleitet:

  • Beratung in Raumplanung, Verfassen von Stellungnahmen im Bereich Planungszonen und Rückzonungen
  • Verfassen von Bauentscheiden und Einspracheentscheiden
  • Erhebung von Grundeigentümerbeiträgen bei der Erstellung von Quartierstrassen oder beim Bau einer Kanalisation
  • Erstellung und Erlass eines Quartierplans
  • Durchführung von Enteignungsverfahren bei der Renaturierung eines Kanals, der Verbreiterung einer Gemeindestrasse und beim Bau eines Schutzdamms
  • baupolizeiliche Massnahmen (Wiederherstellungen des rechtmässigen Zustands oder Erlass von Abbruchverfügungen)
  • Erlass und Homologation von kommunalen Reglementen (z.B. Bau- und Zonenreglement, Friedhofsreglement, Polizeireglement, Kurtaxenreglement)
  • Erlass einer Quellschutzzone
  • Vertretung in Aufsichtsbeschwerden gegen eine Gemeinde und die Gemeinderäte
  • Vertretung von Gemeinden in Haftpflichtprozessen

Unser Blog

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