Notariat

Konkubinat / Ehe / 
eingetragene Partnerschaft

Partnerschaftsrecht – vertragliche Lösungen für jedes Lebensmodell

was wir tun

Das Schweizerische Zivilgesetzbuch datiert aus dem Jahr 1907. Auch bald 120 Jahre später ist die «wilde Ehe» und das Konkubinat als Solche gesetzlich nach wie vor nicht geregelt, obwohl ein lebenslanges Zusammenleben ohne Trauschein weit verbreitet ist. Auch die so genannte «Patchworkfamilie» ist gesellschaftliche Realität.

Dennoch sind unverheiratete Paare oder Paare mit nicht-gemeinsamen Kindern in vielerlei Hinsicht gegenüber "klassischen" Ehepaaren gesetzlich benachteiligt. Deswegen besteht ein starker Wunsch von vielen Partnern, Ihre Partnerschaft vertraglich zu regeln. Unser Motto dabei lautet: «Das Beste hoffen, das Schlimmste erwarten». Egal, ob Ihre Partnerschaft dereinst durch Tod oder durch Scheidung / Trennung aufgelöst wird: Mit einem auf Sie persönlich zugeschnittenen Vertrag schützen Sie sich als Partner gegenseitig; gleichzeitig sind Sie gegenseitig vor unliebsamen Überraschungen geschützt. Sehr häufig wird ein Partnerschaftsvertrag mit einer letztwilligen Verfügung verbunden. Bitte beachten Sie daher auch das entsprechende Kapitel.

PS. Gleichberechtigung und Toleranz in einer Gesellschaft sind dann erreicht, wenn über Gleichberechtigung und Toleranz nicht mehr gesprochen werden muss! Aus diesem Grund sprechen wir in diesem Abschnitt konsequent von «Partnerschaft». Egal, ob Sie ein hetero- oder homosexuelles Paar sind, im Konkubinat, verheiratet oder in eingetragener Partnerschaft: Ihr Wunsch nach bestmöglichem Schutz Ihrer Lebensbeziehung ist unsere Aufgabe!

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