Dienstbarkeiten im Grundbuch – rechtssichere Lösungen

Es existieren unzählige Varianten von Dienstbarkeiten & Grundlasten, welche im Grundbuch eingetragen werden können, daher nur einige der wichtigsten Varianten im Überblick
Wir beraten ausserdem Privatpersonen, Firmen und Gemeinden bei der Begründung von Baurechtsdienstbarkeiten, welche es Ihnen erlaubt, Ihr Grundstück für einen längeren Zeitraum an eine Drittperson zur Nutzung zu überlassen. Sie verbleiben dabei Eigentümer Ihres Grundstücks und erhalten hierfür einen regelmässigen Baurechtszins.
Ob anwaltliche Vertretung oder notarielle Beurkundung – unser Team steht Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite.
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