Notariat

Vorsorgeauftrag / Patientenverfügung

Selbstbestimmt vorsorgen – mit Vorsorgeauftrag & Patientenverfügung

was wir tun

Erst seit 2012 erlaubt das Zivilgesetzbuch die Erstellung des so genannten Vorsorgeauftrags. Sollten Sie dereinst urteilsunfähig werden – zum Beispiel infolge Unfalls, Krankheit oder Altersschwäche – übertragen Sie damit die Sorge um Ihre Person und/oder Ihr Vermögen inklusive der Vertretung im Rechtsverkehr auf eine Vertrauensperson Ihrer Wahl. Damit vermeiden Sie insbesondere, dass entgegen Ihrem Willen dereinst Massnahmen der KESB (Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde) getroffen werden.

Zusätzlich kann ein Vorsorgeauftrag auch eine Patientenverfügung beinhalten oder Sie schliessen eine separate Patientenverfügung ab. In beiden Fällen regeln Sie damit für den Fall Ihrer Urteilsunfähigkeit, welche medizinische Massnahmen Sie an Ihnen zulassen. Ein wichtiger Fall sind dabei die so genannten «lebensverlängernden Massnahmen». Wir raten Ihnen jedoch klar an, die Patientenverfügung parallel zu unserer Beratung auch mit Ihrem Hausarzt zu besprechen.

Mit dem Vorsorgeauftrag und der Patientenverfügung ist es ähnlich wie mit einer Versicherung: Jeder von uns hat zahlreiche Versicherungen und doch hoffen wir insgeheim, dass wir sie nie benötigen! Mit anderen Worten: Mit der Erstellung eines Vorsorgeauftrages mit oder ohne Patientenverfügung sind Sie für «den Fall der Fälle» bestens abgesichert, auch wenn statistisch gesehen nur ein kleiner Teil dieser Dokumente dereinst wirklich Anlass zu Diskussionen geben wird.

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