Gesellschaftsrecht – von der Gründung bis zur Umstrukturierung

Entsprechend Ihren Bedürfnissen begleiten wir Sie bei der Gründung eines Vereins, einer Stiftung, einer Aktiengesellschaft, einer GmbH, einer Genossenschaft, einer Kollektivgesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft in der gesamten Schweiz. Auch die Eintragung einer Einzelfirma im Handelsregister gehört zu unseren alltäglichen Arbeiten.
Dank dem Vertrauen unserer Klienten durften wir in den letzten Jahren eine grosse Erfahrung im Gesellschaftsrecht aufbauen: Vom lokalen Theater- oder Sportverein bis zum internationalen Grosskonzern decken wir das gesamte breite Spektrum des Gesellschaftsrechts ab. Erfahren und gleichzeitig modern und aufgeschlossen: Diese interessante Konstellation in unserer Kanzlei entspricht Ihren Bedürfnissen. Wir sind stolz, dass wir zahlreiche Startups gründen konnten und freuen uns mit Ihnen, wenn Ihre Gesellschaft wächst und gedeiht.
Dabei sind wir nicht primär «nur» an einer Gesellschaftsgründung interessiert. Wir wollen Ihre Gesellschaft auch nach der Gründung begleiten! Aus diesem Grund sind auch bestehende Unternehmen bei uns in besten Händen. Dies betrifft sowohl Umstrukturierungen gemäss dem Fusionsgesetz als auch andere Verträge / Urkunden nach erfolgter Firmengründung wie Sitzverlegung, Veränderung am Gesellschaftskapital usw.
Ob anwaltliche Vertretung oder notarielle Beurkundung – unser Team steht Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite.
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