Notariat

Begründung von Stockwerkeigentum

Stockwerkeigentum – rechtssicher und wirtschaftlich sinnvoll

was wir tun

Neubauten

Sie sind privater Bauherr oder öffentlicher Investor? Wir begleiten Sie zielsicher bei der rechtlichen Ausgestaltung Ihrer Liegenschaft in Stockwerkeigentum! Hierzu gehört eine intensive Zusammenarbeit mit Ihrem Architekten und Ihrem Bauleiter. Für Ihren Makler oder Immobilienbewirtschafter beim Verkauf der einzelnen Wohneinheiten dienen wir fortlaufend als Anlaufstelle und erstellen Ihnen einen Musterkaufvertrag. Nicht weniger wichtig ist aber auch, dass Ihre potentiellen Käufer bei uns stets willkommen sind, indem wir Ihre Verkaufsunterlagen mitsamt den Notarsverträgen stets abrufbereit haben.

Bestehende Liegenschaften

Im Kanton Wallis existieren unzählige ältere Liegenschaften, welche sich noch im Miteigentum befinden, ohne dass im Grundbuch exakt eingetragen ist, welcher Miteigentümer welchen Teil des Gebäudes ausschliesslich nutzen darf. Fakt ist, dass Banken eine Fremdfinanzierung (hypothekarische Belastung) grundsätzlich nur noch bei Stockwerkeigentum gewähren. Auch erfolgt bei Stockwerkeigentumsbegründung eine direkte Wertsteigerung Ihrer Liegenschaft, so dass sich die Umwandlung in Stockwerkeigentum in jedem Fall lohnt. Gemeinsam machen wir Ihre bestehende Liegenschaft wirtschaftlich fit für die Zukunft!

Unser Blog

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Rechtsberatung & Notariat aus einer Hand

Ob anwaltliche Vertretung oder notarielle Beurkundung – unser Team steht Ihnen mit Erfahrung und Engagement zur Seite.

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